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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Nachfolgenden können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen / Catering

(Stand 12/2022)

 

 

 1.    Vorrang

 Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser

Geschäftsvereinbarung. Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer

gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

 

 

 2.    Vertragsabschluss

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von dem Streetgriller (Denis Luthardt)

 angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich

 bestellt hat. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle

 anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

 

 

 3.    Lieferung/ Lieferbedingungen

 Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung der

 entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum

 vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten

 Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum

 Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und

 Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine

 Schadensersatzansprüche.

 4.    Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

 Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im

 Angebot/ Vertrag angegeben. Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die

 dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen und zwischen dem

 Vertragsabschluss und der Lieferung mehr als 150 Tage vergangen sind. Der Rechnungsbetrag

 ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim

 Kunden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumens, zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, zu verlangen.

 5.  Mängel

Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies

 unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er Dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

 6.    Schadensersatzpflicht des Kunden

 Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr,

 Chaffing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des

 bereitgestellten/ gemieteten Equipments. Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum

 Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für

 Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.

 Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung

 kündigen.

 Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß

 folgender Staffelung zu berechnen:

 • bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 10%

• bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50%

• bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 75%

• bei späterer Kündigung 100% des Gesamtauftragsvolumens

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für

 diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

 Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte

 Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis

 entstehenden Kosten zu ersetzen.

 7.    Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese

 zur Zeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

 8.    Termine

Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 14 Werktage vor der Veranstaltung

 die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem

 Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

 9.    Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen

 verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer

 Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

 10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Duderstadt als vereinbart.

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